Vaihinger Weihnachtsmarkt 2021
Stuttgart-Vaihingen, 15. Oktober 2021. Natürlich überrollen uns in den letzten Tagen und Wochen Ihre Anfragen, ob es nun einen Vaihinger Weihnachtsmarkt 2021 gibt oder nicht. Dies natürlich völlig zu Recht – doch es ist alles nicht so einfach!
Bis zum 29. September hatten wir keine Hoffnung den geplanten Vaihinger Weihnachtsmarkt am 27./28. Nov. 2021 durchführen zu können. Eine bis dahin notwendige Absperrung sämtlicher Zugänge (14 Stück), um die 3-G-Regel überwachen und sämtliche Besucher registrieren zu müssen, wäre für uns als ehrenamtliche Organisation weder leist- und finanzierbar.
Mit der Ankündigung des BW-Sozialministeriums vom 29.09.2021 schöpften wir Hoffnung. Die hier angekündigten Durchführungsmodalitäten erschienen uns machbar und wir stehen seither auch im ständigen Austausch mit der zuständigen Gaststättenbehörde der Stadt Stuttgart. Grundsätzlich galt es noch, die neue Landesverordnung Corona vom 14. Oktober abzuwarten, um zu sehen, welche Regelungen hier verankert sind.
Diese aktuelle Landesverordnung liegt nun vor. Demnach werden Weihnachtsmärkte leider nicht als Märkte, sondern als Veranstaltungen eingestuft. Folgende Bedingungen sind für uns, und für Sie als Aussteller/Teilnehmer daher bindend:
- bis 25.000 Personen im Freien sind möglich, wenn folgende Regeln eingehalten werden:
- auf der gesamten Veranstaltungsfläche glit Maskenpflicht (ab 6 Jahren)
- je nach aktiellem Inzidenzwert gilt die 3-G- oder 2-G-Regel
- Besucher, die lediglich Verkaufsstände besuchen, können die Fläche ohne Kontrolle besuchen
- Besucher, die vor Ort Speisen und Getränke verzehren wollen, müssen einen Nachweis an sog. „Check-in-Points“ erbringen und erhalten dort einen Bändel
- diesen Bändel müssen sämtliche Standbetreiber, die Speisen und Getränke verkaufen, lückenlos kontrollieren
- als „Getestet-Nachweis“ reicht der Schnelltest, ein PCR-Test ist nicht erforderlich
- diese Regel gilt für Besucher wie für sämtliche Standbetreiber und deren Helfer
- der Veranstalter verpflichtet sich, ein schlüssiges Hygiene-Konzept mit seinem Genehmigungsantrag einzureichen
-
alle Besucher, die an den Check-in-Points ihren G-Nachweis erbringen, sind per Datenverarbeitung zu erfassen!
Dies alles scheint uns leistbar, doch genau der letzte Punkt bereitet uns extremes Kopfzerbrechen. Natürlich ist es einfach, die Besucher, die die Luca-App oder die Corona-Warn-App nutzen, am Check-in-Point zu bitten, einen QR-Code zu scannen um sich einzuchecken. Doch: alle anderen Besucher müssen mit einem Zettel (wie in der Gastronomie) Vorname, Name, Adresse, Datum, Uhrzeit des Eintreffens und Unterschrift hinterlegen. Da rechnen wir mit etwa 50 % und somit mit erheblichen Schlangen an den Check-in-Points. Darüber hinaus müssen wir gewährleisten, dass diese „Zettelwirtschaft“ datenschutzkonform erfasst, verwaltet und für vier Wochen gelagert wird.
Gerade an diesem Punkt machen wir unsere Entscheidung letztendlich fest, ob eine Durchführung möglich ist oder nicht. Unser aktuelles Gespräch mit dem Amt für öffentliche Ordnung ergab, dass diese Regelung selbst das Gesundheitsamt überfordert und man auch dort auf eine Neuregelung wartert. Diese ist allerdings nicht vor dem 13. November zu erwarten, dann erscheint die neue Corona-Landesverordnung.
Wie wir wissen, bewegen diese Überlegungen auch sämtliche anderen Veranstalter im Umland, bzw. in ganz Baden-Württemberg, wenn sie denn nicht das Gelände einfach absperren können. Damit wir alle trotzdem irgenwie planen können, bitten wir interessierte Aussteller/Teilnehmer/Beschicker um die Anmeldung – unter Vorbehalt – gemäß den angefügten Bedingungen bis zum 29. Oktober 2021.
Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier als >>> Download.
Grundbedingungen
Dass wir diese Veranstaltung überhaupt durchführen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- die Bedingung zur Datenerfassung für uns als Veranstalter entfällt mit der neuen Verordnung am 13. November 2021
- alle Aussteller beachten penibel die angehängten Ausstellungsbedingungen, insbesondere die Seite 3, „Ergänzende Ausstellungsbedingungen zur Durchführung des Vaihinger Weihnachtsmarkts 2021 unter Corona-Bedingungen!“
- Wir sind auf die Mithilfe von Freiwilligen aus den teilnehmenden Vereinen angewiesen! Keine Mithilfe, kein Weihnachtsmarkt!
- die Anmeldung erfolgt unter Vorbehalt – d. h. wir behalten uns vor, diese Veranstaltung bei entsprechend unakzeptablen Rahmenbedingungen – sowohl für uns, als auch für Sie – kurzfristig abzusagen
- mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular verpflichtet sich jeder Teilnehmer verbindlich zur Einhaltung aller aktuellen Bedingungen.
Vielen Dank für Ihre schnelle Anmeldung und Ihr Verständnis.
Jörg Schrempf |
Ingo Vögele |
Hans Guryca |
Ihr Vorstand des Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e. V.